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Gemäß § 5 TMG bzw § 6 Abs. 1 MDStV haben Anbieter von Telediensten für ihre geschäftsmäßigen Angebote bzw. Anbieter von Mediendiensten für ihre Angebote anzugeben: 1. Namen und (ladungsfähige) Anschrift sowie 2. bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Namen und (ladungsfähige) Anschrift des Vertretungsberechtigten (sog. "einfache Anbieterkennzeichnung").Die in der Sozietät zusammengeschlossenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Zuständige Kammern sind die Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9-11 in 10179 Berlin und die Rechtsanwaltskammer Brandenburg, Grillendamm 2 in 14776 Brandenburg. Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union.
Die Texte finden sich unter www.brak.de in der Rubrik „Informationspflichten gem. § 5 TMG“.
Text: Dr. Schmidt Rechtsanwälte GbR
Konzept+Design: www.thomasstuerz.de
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Dr. Schmidt Rechtsanwälte GbR
Steuer-Nr. 065/162/02686
Dr. Vera Schmidt, Rechtsanwältin
Silke Fischer-Koplanski, Rechtsanwältin
Enrico Fischer, Rechtsanwalt
Carsten Schmidt, Rechtsanwalt
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